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Anwälte zur Prüfung von Entschädigungen (Corona)
Was wir tun
Wir prüfen Entschädigungsansprüche
für Ihr Unternehmen kostenfrei
Die von Bundesländern und Kommunen in Reaktion auf den Corona-Virus erlassenen Maßnahmen (Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungs- und Ansammlungsverbote, Schließungsanordnungen gegenüber Betrieben) treffen zahlreiche Unternehmen in erheblicher und nicht selten auch existenzgefährdender oder gar existenzvernichtender Weise.
Die entsprechenden Regelungen wurden mit „heißer Nadel gestrickt“ und sind in vielfacher Hinsicht unausgegoren und rechtlich angreifbar. Weder die in Anspruch genommenen Rechtsgrundlagen und Handlungsformen noch die Regelungsinhalte im Einzelnen können als rechtlich abgesichert gelten. So ist etwa nicht ersichtlich, weshalb in manchen Bundesländern zwar Getränkemärkte unter Auflagen dem Kundenverkehr weiter zugänglich gehalten werden können, infrastrukturell nicht weniger bedeutsame Baumärkte hingegen geschlossen bleiben müssen. Auch wurden durch den überwiegenden Erlass dieser Maßnahmen in Gestalt von Allgemeinverfügungen anstatt von Rechtsverordnungen die Rechtsschutzmöglichkeiten erheblich verkürzt. Statt einer einjährigen Antragsfrist für ein Normenkontrollverfahren muss nunmehr zur Sicherung der eigenen Rechte innerhalb einer Monatsfrist nach Bekanntgabe der Maßnahmen Widerspruch oder Klage erhoben werden.
Aufgrund der vielfältigen rechtlichen Angriffspunkte und der massiven wirtschaftlichen Schäden bei zahlreichen Betrieben und Unternehmen stellt sich die Frage nach Entschädigung bzw. solchen Ansprüchen gegen den Staat aufgrund von Corona-(Maßnahmen). Auch wenn die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Anspruchsgrundlagen äußerst eng gefasst sind, bedeutet dies nicht, dass andere Staatshaftungsansprüche aufgrund der wirtschaftlichen Aufopferung und der potentiellen Rechtswidrigkeit der erlassenen Maßnahmen ausgeschlossen sind.
Die Geltendmachung von Staatshaftungsansprüchen setzt voraus, dass eine Abwehr der belastenden Maßnahme selbst mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen bemüht wurde. Zur Sicherung der finanziellen Ansprüche ist die Einlegung der Rechtsbehelfe gegen die einschlägigen Maßnahmen innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist unabdingbar. Da bei den überwiegend als Allgemeinverfügungen erlassenen Maßnahmen diese Frist einen Monat nach Bekanntgabe beträgt, ist hier schnelles Handeln geboten.
Falls Sie dazu mehr erfahren möchten, haben wir dazu einen Artikel bereitgestellt, welchen Sie hier aufrufen können.
Unsere Dienstleistungen
Wie wir Ihr Unternehmen unterstützen
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Prüfung Ihres Falls
Danach prüfen wir Ihren Fall auf mögliche Ansprüche. Dafür nutzen wir die bundesweit einschlägigen Verfügungen und Verordnungen für Ihr Unternehmen.
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Verwaltungsklage
Danach beschreiten wir mit Ihnen gemeinsam den Verwaltungsrechtsweg, um den Primärrechtsschutz effektiv für Sie wahrzunehmen.
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Erfassen Ihrer Daten
Im ersten Schritt erfassen wir Ihre Unternehmensdaten. Dafür müssen Sie lediglich das bereitgestellte Formular bequem online ausfüllen.
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Kostenfreie Beratung
Anschließend besprechen wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten von Entschädigungsansprüchen und gehen mit Ihnen die Rechtslage sowie die Prozesskosten Punkt für Punkt durch.
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Entschädigungsklage
Abschließend machen wir für Sie Entschädigungsansprüche geltend.
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Für Ihre Beratung stehen Ihnen kompetente und zuverlässige Rechtsanwälte zur Seite. Diese nehmen sich Ihrem Fall an und besprechen die Erfolgsaussichten von Entschädigungsansprüchen mit Ihnen persönlich und vertrauensvoll - und das bundesweit.
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